SoVD Bayern
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Keine Zwangsverrentung!
Diese bereits in der Überschrift zum Ausdruck gebrachte Forderung hat in den letzten Wochen - berechtigter Weise - für viel Aufregung gesorgt. Insbesondere bei den Frauen und Männern, welche vor ihrer Arbeitslosigkeit ein geringes Einkommen hatten und folglich daraufhin später ALG-2 beantragen mußten.
Mittlerweile hat sich allerdings- wie bekannt- die Bundesregierung dahingehend verständigt, erst die Jahrgänge ab dem 63.Lebensjahr unfreiwillig in Rente zu schicken, "sofern für sie dadurch keine besondere Härte" entsteht.
Natürlich begrüßt der SoVD-Landesverband Bayern grundsätzlich diese eine geplante Brutalität abschwächende Maßnahme, kommt jedoch nicht umhin darauf aufmerksam zu machen, dass damit das grundsätzliche Problem der Zwangsverrentung noch nicht bereinigt worden ist. Nach wie vor sind wir immer noch der Auffassung, dass kein ALG-2 Bezieher gegen seinen Willen frühverrentet werden darf.
Schließlich ist und bleibt gerade dieser Personenkreis buchstäblich auf jeden Euro angewiesen.
Infolgedessen sollte man ihn also nicht noch weiteren finanziellen Belastungen aussetzen, welche ihm das tägliche Leben in unserem Lande sowieso im Übermass zumutet!
Dr.Josef Haas
Landesvorsitzender
